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Reichenau barrierefrei

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und Hinweise für ihren barrierefreien Aufenthalt auf der Reichenau und in der Region. 

Container

Behindertengerechte Toiletten:

  1. Parkplatz Kindlebild
  2. Parkplatz St. Georg
  3. Yachthafen Herrenbrücke
  4. Rathaus
  5. Schiffsanlegestelle

Alle öffentlichen behindertengerechte Toiletten sind im Reichenau Plan mit *Sternchen gekennzeichnet. 

 

Unterkünfte:

Unterkünfte Behindertengerecht (nach DIN 18025):

Weitere barrierefrei geeignete Unterkünfte: 

Hinweis

Die aufgeführten Unterkünfte liegen im Erdgeschoss und können daher Schwellen und Stufen beinhalten. Dedeutet, dass diese Unterkünfte möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind und einige Hindernisse für Menschen mit Behinderungen aufweisen können, insbesondere für solche, die auf Rollstühle oder Gehhilfen angewiesen sind.

barrierefreie Führungen für Gruppen: 

Bahn:

Der Reichenauer Bahnhof ist barrierefrei, Gleis 1 und Gleis 2 können ohne Schwellen erreicht werden. 

Wenn Sie Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen benötigen, können Sie am Tag vor der Abreise ein Internet-Formular ausfüllen und an die Mobilitätsservice-Zentrale schicken. 

Bei Fernverkehrszügen muss die Wagen- und Platznummer angegeben werden. 
Bei Nahverkehrszügen reicht eine Platzangabe. 
Die Mobilitätsservice-Zentrale ist über folgende Kontaktdaten täglich von 
6:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar: 
Telefonnummer: 030 65212888
E-Mail: msz@deutschebahn.com

Weitere Informationen unter: https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei

Schifffahrt: 

Alle Schiffe und Schiffsanlegestellen der Bodensee-Schiffsbetriebe sowie die der URh verfügen über einen barrierefreien Zugang. 

Auf den Strecken Konstanz – Überlingen, Konstanz – Lindau und Radolfzell – Reichenau werden Schwerbehinderte unentgeltlich befördert: 
1. Beförderung behinderte Person: Schwerbehinderte mit einem amtlichen, in Deutschland ausgestellten Ausweis (orangefarbenen Flächenaufdruck), können die unentgeltliche Beförderung nur in Anspruch nehmen, wenn sie im Besitz einer gültigen Wertmarke sind. Diese Wertmarke wird in Verbindung mit einem Merkblatt vom Versorgungsamt ausgegeben. 
2. Beförderung Begleitperson: Die Begleitperson des Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, wenn eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck (auch ohne Wertmarke) bestätigt ist - also das Merkzeichen B oder BN und der dazugehörige Vermerk nicht gelöscht sind. Als unentgeltlich zu befördernde Begleitperson können Behinderte, die selbst einen mit B oder BN gekennzeichneten amtl. Ausweis besitzen, nicht anerkannt werden.

 

Bus:

Alle Stadtbusse in der Region können zum besseren Einsteigen mit Kinderwägen und Rollatoren abgesenkt werden. Für Rollstühle ist eine Rampe vorhanden. 

Die Beförderung von Schwerbehinderten und Ihren Begleitpersonen richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Die Berechtigung ist durch den Schwerbehindertenausweis in Verbindung mit einer gültigen Wertmarke nachzuweisen.