Kurtaxe
Die Gemeinde Reichenau erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für das Herstellen und Unterhalten der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe. Die Kurtaxe wird gesondert berechnet.
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag: | |
vom 01. Januar - 31. März | 1,00 € |
vom 1. April - 31. Oktober | 2,50 € |
vom 1. November - 31. Dezember | 1,00 € |
Sie ist in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind von der Kurtaxe befreit. |
Gästekarte
Unsere Gästekarte heißt BODENSEECARD WEST. Sie erhalten sie beim Check-In. Sie dient als Freifahrtschein im Landkreis Konstanz (inklusive Stein am Rhein und Überlingen) im ÖPNV und beinhaltet freie als auch ermäßigte Leistungen in der Ferienregion am westlichen Bodensee.
Weitere Informationen finden Sie hier.